UPDATE: Golfen im Lockdown erlaubt

Liebe Golferinnen und Golfer, wir haben uns schlau gemacht und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:

Golfspielen ist auch im Lockdown im Sinne des Aufenthaltes im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung erlaubt. (Siehe 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, §3 Abs. 3, Ziffer 5)

 

Die Golfrunde darf laut der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung entweder

  • alleine,
  • mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben,
  • mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner,
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister)

oder

  • mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird,

absolviert werden.

 

Das Verweilen auf dem Golfplatz ist dabei mit der Dauer der Sportausübung beschränkt.

 

Ansonsten gilt weiterhin:

 

Startzeitreservierung: Bitte buchen Sie Ihre Startzeit ausnahmslos online.

 

Bespielbarkeit des Platzes: Der Platz ist bis auf Weiteres zur Gänze bespielbar. Die Bespielbarkeit kann sich jedoch witterungsbedingt jederzeit ändern. Wir geben die aktuelle Situation laufend auf unserer Webseite bekannt und ersuchen Sie, sich vor Ihrer Runde dort rechtzeitig zu informieren. Achtung: Bei Frost ist der Platz ausnahmslos gesperrt und das Betreten der gesamten Anlage verboten. Auch Golf Cars sind für den Rest der Saison nicht mehr erlaubt.

 

Winter-Greenfee gültig ab 15. November 2021: Euro 40,- Tagesgreenfee (keine weiteren Ermäßigungen). Falls das Sekretariat (Journaldienst ab 10 Uhr nur bei Schönwetter) nicht besetzt ist, bitte das/die Greenfee(s) in einem Kuvert mit Ihrem Namen in den weißen Postkasten gegenüber dem Clubhaus-Eingang beim Zugang zum Caddyraum einwerfen. Vielen Dank.

 

Wir wünschen alles Gute, viel Gesundheit und freuen uns auf ein Wiedersehen!

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